
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der moguru GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen der moguru GmbH, Donnersbergring 16, 64295 Darmstadt (nachfolgend "moguru") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, moguru hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
moguru erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, Softwareprodukte, KI-Dienstleistungen, IT-Beratung, Betrieb, Wartung und Support.
Die Leistungen erfolgen auf Basis von Zeit- und Materialaufwand, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
Individuelle Absprachen, wie z. B. in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Leistungsbeschreibungen, gelten vorrangig vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Leistungszeitraum und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Leistungserbringung mit Auftragsannahme durch den Auftraggeber und ist unbefristet.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
moguru GmbH hat ein Sonderkündigungsrecht, sollten sich direkt Leistungs- und projektbezogene Kosten, wie zum Beispiel Hosting- oder Lizenzkosten, durch Dritte erhöhen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der von moguru dokumentierten Leistungen.
Reisezeiten gelten als halbe Arbeitszeit.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Geleistete Aufwände und weitergereichte Kosten (Lizenzen, Hosting etc.) werden monatlich abgerechnet.
5. Vertraulichkeit
Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Strategien, Daten, Dokumentationen, Quellcode, Zugänge, Passwörter und sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen streng vertraulich zu behandeln.Verwendungsbeschränkung
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Projekts oder Vertrags verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.Schutzmaßnahmen
Die Parteien verpflichten sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen. Dazu zählen insbesondere Zugriffsbeschränkungen, sichere Passwörter und verschlüsselte Kommunikation.Mitarbeiter und Dritte
Die Parteien stellen sicher, dass auch alle eingebundenen Mitarbeitenden, Subunternehmer oder sonstige Dritte, die Zugriff auf vertrauliche Informationen erhalten, in gleicher Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.Ausnahmen
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,die bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
die nachweislich unabhängig und rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, oder
deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung erfolgt. In solchen Fällen ist die betroffene Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab zu informieren.
Dauer der Vertraulichkeit
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus für einen Zeitraum von einem Jahr, soweit keine längere gesetzliche Verpflichtung besteht.Rückgabe und Löschung
Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind alle vertraulichen Informationen – auf Wunsch der offenlegenden Partei – unverzüglich zurückzugeben oder sicher zu löschen. Dies gilt auch für alle Kopien, Sicherungen und digitale Duplikate.
6. Rechte an Arbeitsergebnissen und Quellcode
Sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Softwarekomponenten.
moguru behält sich das Eigentum und die vollen Rechte am Quellcode vor. Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung.
moguru ist berechtigt, entwickelte Komponenten, Frameworks und wiederverwendbare Module für andere Kunden zu verwenden, sofern keine individuellen Kundenrechte oder Datenschutzvorgaben verletzt werden.
Die moguru erstellt neben kundenspezifischer Software auch Standardsoftware für Android und iPhone Mobiltelefone. Die angebotene Werkleistung wird Teile der bereits entwickelten Standardsoftware wiederverwenden. Weiterhin werden Änderungen an den Standardkomponenten, die für die angebotene Implementierungsleistung angepasst wurden, wieder in das Standardprodukt zurückfließen.
Leistungsmerkmale, die nur exklusiv für den Auftraggeber in der Implementierungsleistung vorhanden sein dürfen und ein Betriebsgeheimnis des Auftraggebers darstellen, werden von den Modulen des Standardproduktes über Bibliotheken entkoppelt.
Es ergibt sich folgendes Schema der Nutzungs- und Verwertungsrechte für den Auftraggeber:
Exklusiv für Auftraggeber erstellte Anwendung/Bibliotheken
Vollständiges Nutzungs- und Verwertungsrecht inkl. Verteilung der Software an eine beliebige Anzahl von Nutzern der App
moguru Standardkomponenten
Einfaches, nicht ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht inkl. Verteilung der Software an eine beliebige Anzahl von Nutzern der App
OpenSource Komponenten
je nach Lizenz: Apache Lizenz, LGPL etc.
Fremdprodukte/ -komponenten
Unternehmenslizenz für Auftraggeber bzw. moguru-Kunden
Zum Zwecke der Abwehr von Gefahren für die Betriebs- und Geschäftstätigkeit des Auftraggebers, die sich aus einer Insolvenz der moguru ergeben oder anderer Umstände, die die Wartung und Pflege der erstellten Software verhindern (z.B. höhere Gewalt), wird der jeweils abgenommene Softwarestand nach Zahlungseingang der entsprechenden Teilrechnungen auf Wunsch an den Auftraggeber übergeben.
Der entwickelte Sourcecode, alle Quellen und die Dokumentation der Entwicklungsumgebung gehen erst nach vollständiger Bezahlung der gestellten Rechnungen in das Eigentum des Auftraggebers über.
7. Abnahme von Software
Eine Software gilt als abgenommen, sobald einer der folgenden Ereignisse eingetroffen ist:
Die Software wurde im Rahmen eines Abnahmemeetings vorgestellt. Eine Mängelliste kann vom Auftraggeber eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Mängel verstreicht 5 Werktage nach dem Abnahmemeeting. Die Software gilt als abgenommen, auch wenn eine Mängelliste eingereicht wurde. moguru wird die Mängel nach der Abnahme abarbeiten.
Die Software wurde auf Produktion released.
Der Auftraggeber hat schriftlich (auch via E-Mail) bestätigt, dass die Software seinen Vorstellungen entspricht. Die Software gilt auch als abgenommen, sollten noch kleine Fehler oder Unschönheiten vorhanden sein.
8. Hosting (sofern vereinbart)
moguru bietet auf Wunsch Hosting-Leistungen an. Diese erfolgen entweder auf eigenen Servern oder bei Drittanbietern.
KI-Leistungen werden teilweise von Drittanbietern gehostet.
Die Auswahl der Hosting-Plattform erfolgt durch moguru, sofern nicht anders vereinbart.
moguru übernimmt die technische Betriebsverantwortung für die bereitgestellten Systeme, nicht jedoch die inhaltliche oder rechtliche Verantwortung für dort gespeicherte Daten oder Inhalte des Auftraggebers.
Die Verfügbarkeit beträgt 99 % im Jahresmittel, ausgenommen Wartungsfenster oder höhere Gewalt.
Sofern Hostingkosten oder andere Fremdleistungen (z. B. Lizenzen) dem Auftraggeber pauschal weiterberechnet werden, gelten diese Pauschalen nur im Rahmen üblicher Preisentwicklungen. Sollte sich die zugrundeliegende Fremdkostenstruktur (z. B. durch Preiserhöhungen von Hosting- oder Lizenzanbietern) signifikant ändern, behält sich moguru das Recht vor, die Pauschale im angemessenen Umfang anzupassen. moguru wird den Auftraggeber über eine solche Änderung rechtzeitig informieren.
9. KI-Produkte und Dienstleistungen
Leistungsbeschreibung
Die moguru GmbH bietet Softwarelösungen und Schnittstellen (APIs) an, die auf KI-gestützten Verfahren zur automatisierten Verarbeitung und Auswertung von Dokumenten beruhen. Dabei werden hochgeladene Dateien (z. B. Rechnungen, Lieferscheine, Verordnungen) analysiert und strukturierte Daten für die Weiterverarbeitung bereitgestellt. Die Nutzung und der Funktionsumfang der KI können je nach Anwendungsfall variieren.Einsatz externer KI-Dienste
Zur Erfüllung der beschriebenen Leistungen nutzt moguru fortschrittliche KI-Modelle, die bei spezialisierten Anbietern gehostet sind. Die Auswahl und Anbindung dieser KI-Komponenten erfolgen auf Grundlage fachlicher Eignung, Sicherheit, Datenschutzkonformität und technischer Verfügbarkeit. Ein Wechsel oder die Kombination mehrerer Anbieter ist projektabhängig möglich.Prompt-Optimierung und Ergebnisqualität
moguru optimiert die Datenabfragen (Prompts) systematisch, um qualitativ hochwertige Ausgaben der KI zu erzielen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass KI-Systeme unvollständige, fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Ausgaben (sogenannte „Halluzinationen“) erzeugen. Die gelieferten Daten stellen daher keine rechtsverbindlichen Informationen dar und müssen vom Auftraggeber auf Plausibilität geprüft werden.Datenverarbeitung und Speicherung
Je nach Nutzungskontext kann es erforderlich sein, dass Dokumente zur späteren Verarbeitung zwischengespeichert oder dauerhaft gespeichert werden. Die Speicherung erfolgt ausschließlich in europäischen Rechenzentren, vorzugsweise in Deutschland. Es gelten die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen eines entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV), sofern erforderlich.Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
Die durch die KI verarbeiteten Daten und generierten Ausgaben verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. moguru verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher Leistungen und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter. Die Einbindung externer KI-Systeme erfolgt im Rahmen vertraglich geregelter Beziehungen und unter Wahrung angemessener Sicherheitsstandards.Systemverfügbarkeit und Sicherheit
moguru strebt eine Systemverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Diese Angabe versteht sich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der genutzten Infrastruktur- und KI-Dienstleister. Ausgenommen sind insbesondere Zeiten planmäßiger Wartung sowie technische oder infrastrukturelle Ausfälle bei Drittanbietern, auf die moguru keinen unmittelbaren Einfluss hat.
moguru trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach dem Stand der Technik, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verarbeiteten Daten sicherzustellen. Eine weitergehende Garantie kann für von Dritten bereitgestellte Dienste nicht übernommen werden.Haftungsausschluss für KI-Ergebnisse
Die moguru GmbH übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der durch KI erzeugten Inhalte für bestimmte Zwecke. Eine Haftung für Schäden, die auf fehlerhafte oder unvollständige Ausgaben der KI zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
10. Wartung und Support
Ohne separaten Wartungsvertrag besteht kein Anspruch auf fortlaufenden Support oder Fehlerbehebung außerhalb der vereinbarten Leistungen. Es gibt ebenfalls keinen Anspruch auf die Überwachung von Sicherheitsrelevanten Bereichen der Applikation oder das Updaten/Überwachen der Dependencies.
11. Service Level Agreements (SLA)
Soweit SLA-Leistungen vereinbart wurden, gelten die dort definierten Verfügbarkeiten, Reaktions- und Lösungszeiten.
In SLAs nicht geregelte Fälle unterliegen den Regelungen dieser AGB.
moguru verpflichtet sich, definierte Supportzeiten einzuhalten, üblicherweise werktags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr (MEZ), außer an gesetzlichen Feiertagen in Hessen.
12. Haftung und Gewährleistung
moguru haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht wurden.
Die Haftung ist auf die von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckten Schadensarten und Summen begrenzt:
Personenschäden: bis 2,5 Mio. €
Sach- und Vermögensschäden: bis 1,5 Mio. €
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Datenverlust oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Die Beweislast für leicht fahrlässiges Verhalten liegt beim Auftraggeber.
13. Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
moguru ist berechtigt, Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen. Diese werden verpflichtet, die gleichen Vertraulichkeits- und Sicherheitsstandards einzuhalten.
14. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis zur Beendigung dieses Vertrages und 12 Monate darüber hinaus:
Keine Mitarbeiter der moguru aktiv abzuwerben
Keine Leistungen von ehemaligen Mitarbeitern der moguru, im Rahmen einer freiberuflichen Mitarbeit oder über Dritte, zu beziehen
Für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung wird eine Entschädigung in Höhe des letzten Jahres-Bruttogehaltes zzgl. möglicher Boni und Zulagen des betreffenden Mitarbeiters, fällig.
15. Datenschutz
moguru verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Soweit erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Darmstadt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.